Baudenkmale erhalten Denkmalschutzplakette

Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz können Eigentümer ihre Baudenkmale mit einer Denkmalschutzplakette kennzeichnen, die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde herausgegeben wird. Die Plaketten werden auf Antrag von der unteren Denkmalschutzbehörde ausgegeben.

Der Bürger- und Heimatverein verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes und die Belange des Denkmalschutzes zu sensibilisieren. Folgerichtig wurden von unserem Vereinsmitglied Heinz Scheele im Laufe der Jahre Anträge auf Erwerb der Denkmalschutzplakette für schützenswerte Barßeler Baudenkmale bei der zuständigen Behörde in Cloppenburg gestellt. Nach Prüfung hat die Denkmalschutzbehörde den Anträgen für folgende Objekte zugestimmt:

• Ebkenssche Windmühle
• Kath. Pfarrkirche Ss. Cosmas und Damian
• Kath. Friedhof
• Wegekapelle an der Friesoyther Straße

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